Skip to main content

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer*in ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII. Betreut werden Jugendliche und Jungerwachsene mit einem vom zuständigen Jugendamt (ASD) festgestellten Betreuungsbedarf.

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen und familiären Situation (sozial-) pädagogische Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und beim Erlernen einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.

Es geht bei dieser Maßnahme um die Bearbeitung und Klärung konfliktreicher Lebenssituationen des jungen Menschen. Dabei werden sowohl der Jugendliche als auch seine Familie gleichermaßen professionell unterstützt. Es handelt sich um eine längerfristige Hilfe, die auf die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen eingeht. Die Unterstützung kann in der Familie oder im betreuten Wohnraum des Jugendlichen oder in einem unserer Betreuungsstandorte stattfinden.

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer